Die CIVS in Israel.

Veröffentlicht am 27/11/2007 - Mis à jour le 05/04/2024

Eine Delegation der CIVS tagt vom 3. bis einschließlich 7. Dezember zum fünften Mal in

Israel, um die Akten von 82 Antragstellern aus Israel zu prüfen, die während des Holocaust Opfer von Enteignungen in Frankreich waren.

Am 03. und 04. Dezember finden die Sitzungen zunächst und erstmalig beim Generalkonsulat Frankreichs in Jerusalem statt, im Anschluss daran, vom 5. bis 7. Dezember 2007, bei der Französischen Botschaft in Tel Aviv. Die Antragsteller können an den Sitzungen teilnehmen oder sich vertreten lassen, analog der am Sitz der CIVS in Paris geltenden Praxis.

Die Kommission ist seit acht Jahren tätig. Per 31. Oktober 2007 wurden 24.188 Entschädigungsempfehlungen mit einem Gesamtvolumen von 361.744.414 € (506.442.179 USD) ausgesprochen. Dies umfasst alle Arten von Enteignungen.

Die Regierung hat sich dafür entschieden, zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Ausschlusstermin für die Einreichung der Anträge festzulegen, ausgenommen davon sind Anträge auf Entschädigung von Bankguthaben aus dem Fonds B. Diese Einreichungsfrist wurde infolge der Änderungen am Washingtoner Abkommen vom 22. März 2006 vom ursprünglich festgelegten 18. Januar 2003 auf den 2. Februar 2005 verschoben.

Monatlich gehen ungefähr einhundert Anträge ein. Von den per 31. Oktober 2007 registrierten 24.256 Anträgen wurden fast 89% bereits bearbeitet. Die Zahl der noch zu prüfenden Anträge beträgt 2.755. Aus Israel sind bis zum heutigen Tag 1.627 Anträge eingegangen, davon wurden 1.289 bereits entschädigt.

Zur Einreichung eines Antrages empfehlen wir die Nutzung der auf unserer Internetseite [www.civs.gouv.fr)[http://www.civs.gouv.fr/] zur Verfügung stehenden Formulare und/oder die Kontaktaufnahme mit der telefonischen Informationsstelle in Paris, die Auskünfte auf Französisch und Englisch unter folgender Rufnummer erteilt : 00 331 56 52 85 48.


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