Neue Zuständigkeiten für die CIVS

Veröffentlicht am 17/12/2018 - Mis à jour le 05/04/2024

In einem Erlass vom 1. Oktober wurden die Zuständigkeiten der CIVS erweitert und ihr neue Befugnisse in Bezug auf NS-Raubkunst eingeräumt.

Von nun an handelt sie auf Antrag der Opfer und deren Erben oder aus eigener Initiative. Eine weitere Verordnung des Textes sieht die Schaffung einer Behörde vor, die für diese Dossiers zuständig sein wird: Ihre Bearbeitung wird einer Mission anvertraut, die unter der Leitung des Kulturministers eingerichtet werden soll. Um Empfehlungen in diesem Bereich abzugeben, wird das Entscheidungskomitee mit vier neuen Experten auf den Gebieten der Kunstgeschichte, des Kunstmarkts, Geschichte des Zweiten Weltkriegs und des Kulturgutschutzes verstärkt.

Seitenanfang