Einen Antrag stellen

Veröffentlicht am 25/03/2024 - Mis à jour le 18/04/2024

Die CIVS, die Kommission für die Restitution von Kulturgütern und die Entschädigung der Opfer antisemitischer Enteignungen, äußert sich zu antisemitischen Enteignungen und empfiehlt geeignete Maßnahmen zur Wiedergutmachung, Rückgabe oder Entschädigung, gemäß den Bedingungen des Dekrets Nr. 2024-11 vom 5. Januar 2024.

Mithilfe der auf dieser Seite verfügbaren Formulare können Sie die CIVS anrufen, wenn :

  • Fall 1: Sie sind Opfer von Enteignungen oder Rechtsnachfolger eines Opfers;
  • Fall 2: Sie besitzen ein Kulturgut, das möglicherweise enteignet wurde.

 

FALL 1
SIE SIND OPFER VON SPOLIATIONEN ODER BESCHÄFTIGTER EINES OPFERS

Sie sind Opfer von Enteignungen aufgrund der antisemitischen Verfolgungen oder Sie sind Anspruchsberechtigter eines Opfers. Über dieses Formular können Sie die CIVS damit beauftragen, unter den im Dekret Nr. 2024-11 vom 5. Januar 2024 genannten Bedingungen geeignete Maßnahmen für die Restitution oder Entschädigung zu empfehlen.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular muss zusammen mit den angegebenen Unterlagen per E-Mail - renseignement@civs.gouv.fr - oder per Post an die CIVS gesendet werden: CIVS, 20 AVENUE DE SEGUR, TSA 20718, 75334 PARIS CEDEX 07, FRANCE. Diese Einsendung gilt als Befassung der Kommission.

Jedes Opfer einer antisemitischen Enteignung materieller oder finanzieller Art, das in Frankreich zwischen 1940 und 1944 aufgetreten ist, und jeder Rechtsnachfolger eines solchen Opfers kann sich unabhängig von seinem Wohnsitzland an die CIVS wenden.

Die CIVS ist auch für die Prüfung von Fällen antisemitischer Enteignungen von Kulturgütern zuständig, die zwischen 1933 und 1945 in einem von Nazi-Deutschland beeinflussten Land begangen wurden, wenn sich das Kulturgut heute in Frankreich in öffentlichen oder gleichgestellten Sammlungen befindet. Jedes Opfer einer solchen Enteignung und jeder Rechtsnachfolger eines solchen Opfers kann sich daher ebenfalls an die CIVS wenden.

Die Antragsteller müssen die Art der geltend gemachten Enteignungen erwähnen, damit die CIVS die Suche in den entsprechenden Archivbeständen einleiten kann. Formale Beweise sind nicht erforderlich.

Der Antragsteller kann persönlich oder im Namen anderer Opfer oder Anspruchsberechtigter von Opfern (Kinder, Brüder, Schwestern usw.) klagen. Die CIVS fasst mehrere Anträge, die von mehreren Mitgliedern einer Familie getrennt voneinander gestellt wurden und sich auf dieselbe Enteignung beziehen, unter einer einzigen Akte zusammen.

Das Verfahren ist kostenlos und erfordert keine besonderen Formalitäten. Die Anrufung der CIVS kann durch eine vom Antragsteller benannte und mit einer Vollmacht ausgestattete dritte Person erfolgen. Die Hilfe eines Rechtsanwalts ist nicht erforderlich.

FALL 2
SIE BESITZEN KULTURELLES GUT, DAS VERMÖGENSWÜRDIGT IST, GERAUBT WORDEN ZU SEIN

Sie (Museum, Bibliothek, Privatperson ...) sind im Besitz eines (oder mehrerer) Kulturguts (Kulturgüter), von dem/denen anzunehmen ist, dass es/sie im Rahmen der antisemitischen Verfolgungen entzogen wurde(n) und für welche(s) sich die Frage einer möglichen Restitution stellt. Über dieses Formular können Sie die CIVS damit beauftragen, sich unter den im Dekret Nr. 2024-11 vom 5. Januar 2024 genannten Bedingungen dazu zu äußern.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular muss zusammen mit den angegebenen Unterlagen per E-Mail - renseignement@civs.gouv.fr - oder per Post an die CIVS gesendet werden: CIVS, 20 AVENUE DE SEGUR, TSA 20718, 75334 PARIS CEDEX 07, FRANCE. Diese Einsendung gilt als Befassung der Kommission.

Die CIVS ist dafür zuständig, auf eigene Initiative oder auf Antrag der betroffenen Person Fälle antisemitischer Enteignungen von Kulturgütern zu prüfen, die zwischen 1933 und 1945 in einem von Nazi-Deutschland beeinflussten Land begangen wurden, wenn sich das Kulturgut heute in Frankreich in öffentlichen oder gleichgestellten Sammlungen befindet.

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