Kompetenz
Veröffentlicht am 25/03/2024 - Mis à jour le 18/04/2024
"Nichts von den dunklen Stunden unserer Geschichte zu verschweigen, bedeutet ganz einfach, eine Idee vom Menschen, seiner Freiheit und seiner Würde zu verteidigen"
Jacques Chirac, 16. Juli 1995
Die CIVS ist eine dem Premierminister unterstellte beratende Kommission, die die individuellen Anträge von Opfern oder ihren Rechtsnachfolgern auf Entschädigung für Schäden infolge antisemitischer Enteignungen, die zwischen 1940 und 1944 in Frankreich stattgefunden haben, prüft.
Die CIVS prüft auf eigene Initiative oder auf Antrag der betroffenen Person auch Fälle antisemitischer Enteignungen von Kulturgütern, die zwischen 1933 und 1945 in einem von Nazi-Deutschland beeinflussten Land begangen wurden, wenn sich das Kulturgut heute in Frankreich in öffentlichen oder vergleichbaren Sammlungen befindet.
Die CIVS ist kein Gericht. Sie hat die Aufgabe, geeignete Maßnahmen zur Wiedergutmachung, Rückgabe oder Entschädigung zu erarbeiten und vorzuschlagen, die dem Premierminister übermittelt werden.
Die Einrichtung der Kommission für die Rückgabe von Gütern und die Entschädigung der Opfer antisemitischer Enteignungen durch das Dekret Nr. 2024-11 am 1er Februar 2024 bietet neue Entwicklungen für die Politik der Wiedergutmachung antisemitischer Enteignungen, die ab Ende der 1990er Jahre umgesetzt wurde.
76.000 Juden wurden zwischen 1942 und 1944 aus Frankreich deportiert.
Schäden infolge der Enteignung von materiellen und finanziellen Gütern berechtigen zu einer Rückgabe oder Entschädigung, z. B. :
- Plünderung von Wohnungen und Notunterkünften,
- berufliche und immobilienbezogene Enteignung,
- Einziehung von Bankguthaben und Hinterlegung von Versicherungspolicen,
- Diebstahl oder Zwangsverkauf von beweglichen Kulturgütern,
- Zahlung von Schleusergebühren beim Überschreiten der Demarkationslinie und der Grenzen,
- Beschlagnahme von Wertsachen während der Internierung in einem Lager...
Enteignungen konnten vom Staat, aber auch von öffentlichen oder privaten Personen durchgeführt werden. So können Versicherungsgesellschaften, Banken oder die Caisse des Dépôts et Consignations Schuldner von Forderungen sein. Im Falle der letztgenannten Organisationen gelten besondere Verfahren für die Untersuchung der Fälle.
Moralische Schäden fallen nicht in den Bereich der Entschädigung. Die Kommission schlägt auch keine Entschädigung für entgangene Gewinne aus der Enteignung des Geschäftsbetriebs vor. Außerdem können sich Enteignungen, die von der Kommission entschädigt werden, somit auf das Eigentum eines Handwerkers beziehen, nicht aber auf den Verlust von Eigentum infolge einer Bombardierung.